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Sind Ausnahmen erlaubt?

Diät & Spaghettiparty

Wer kennt das nicht! Es ist Anfang des Jahres und die guten Vorsätze für’s neue Jahr stehen an. Im Januar geht man fleissig 2-3 mal pro Woche zum Sport und achtet auf die Ernährung, damit endlich die ersehnten Kilos schmelzen und es dieses Jahr mit der Bikinifigur klappt. Im Februar wird man etwas nachlässiger, dann kommen die Skiferien und die eine oder andere Geburtstagsparty mit vielen Leckereien. Ist man dann mit seiner Selbstgeiselung einmal nachlässig, kommt das schlechte Gewissen und dies bedeutet für den Einen oder Anderen das Ende der konsequenten Umsetzung seiner Ziele. Adé Bikinifigur!

Doch warum macht man sich diesen Stress und gönnt sich nicht auch mal einen Ausnahmetag, an dem man dann eben doch einmal den Teller Pasta oder das Stück Schwarzwäldertorte richtig geniesst?!

Ausnahmen erlaubt

Ausnahmen sind erlaubt, das einzig wichtige ist, danach ohne ein schlechtes Gewissen die guten Vorsätze wieder aufzugreifen und weiter zu machen.

Unser Coachee Markus hatte, nach dem Wochenende der Schneereif-WM 2016 auf dem Flumserberg, ein schlechtes Gewissen. Er hat so ziemlich alles an diesem Wochenende über den Haufen geworfen, was er sich die letzten Wochen mühsam erarbeitet hat. Doch wird er bestraft? Hört selbst!

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